Hallo,

meine Frage bezieht sich auf eine Meldung auf apothekeadhoc:

http://www.apotheke-adhoc.de/Nachric...xis/15110.html

Muß ich wirklich seit heute verpflichtend die Rückseite eines Privatrezeptes (Hochformat/bzw. keine Muster16-Vorlage) quittieren und abstempeln?

Und wenn ja, was passiert dann mit der Vorderseite? Bleibt die unberüht oder muß da auch ein Stempel drauf?

Ist das jetzt der Beginn des bürokratischen Chaos auch bei der PKV????

Schönen Abend noch

Michael Pudritz