Hallo Herr Hassel,

ich bin Apothekerin und schwanger. In der Apotheke übernehme ich eine Hälfte der Notdienste. Laut dem Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mutter nicht zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr beschäftigt werden.
Wie ist das genauso in der Apotheke geregelt?
Wenn ich die Nachtdienste nicht mehr machen werde, werde ich Minus-Arbeitsstunden bauen. Darf der Arbeitgeber mir wegen so entstandenen Minus-Arbeitsstunden meinen Gehalt kurzen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Natalija Badonski