Wir stehen als SAPV-versorgende Apotheke vor dem Problem, Schmerzpumpen nach der neuen ApoBO im Reinraum befüllen zu müssen. Neben vielen rechtlichen Unklarheiten interessiert uns im Moment zur Herbeiführung einer politischen Lösung Folgendes:

Allgemein wird von allen Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass bei BTM-Rezepturen, im Gegensatz zu anderen Parenteralia (Zytostatika oder parenterale Ernährung), nicht andere Apotheken oder Herstellungsfirmen mit der Herstellung beauftragt werden dürfen.

Wo wird dieser Ausschluss gesetzlich geregelt?

Mit freundlichen Grüßen

Claus Rycken