Liebe Forumsmitglieder,

meine approbierte Vertretung ist angestellt für 25 h pro Woche, 22 h davon arbeitet sie an 4 bzw. 5 (alle 2 Samstage) festen Tagen, der Rest wird aufgrechnet für Vertetungen - faktisch laufen aber alle Stunden auf ein Stundenkonto.

Wir sind uns nun uneinig darüber, wie viel Stunden in ihren Urlaubswochen verrechnet werden: Mein Ansatz war, bei 34 Urlaubstagen pro Jahr pro Woche 6 UT abzurechnen und im Gegenzug ihrem Arbeitszeitkonto ihre übliche Arbeitszeit von 22 h gutzuschreiben.

Sie geht von dem Ansatz aus, in einer Urlaubswoche sei ihre Sollstundenzahl Null, also müssten 25 h gutgeschrieben werden. Es könne nicht sein, dass sie in ihrem Urlaub faktisch drei Minusstunden mache.

Ich vertrete andererseits den Standpunkt, es könne nicht sein, dass sie in ihren Urlaubswochen mehr Stunden gutgeschrieben bekommt, als sie üblicherweise tatsächlich arbeitet.

Wer hat nun Recht? Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich will mich nicht streitig stellen, andererseits aber auch niemanden bevorteilen - die anderen Mitarbeiter bekommen schließlich auch ihre übliche Arbeitszeit während des Urlaubs gutgeschrieben, und nicht mehr

TH