Sehr geehrter Herr Dr. Bregulla, liebe Forengemeinde,

heute wurde bei uns telefonisch ein Pankreatin bestellt. Die Kollegin am Telefon hatte nicht nach einem Verwendungszweck gefragt und mich erst danach um Rat gefragt, ob wir es überhaupt abgeben dürfen. Das Problem ist nämlich, das die H-Sätze nicht ganz ohne sind, folglich hiermit auch viel passieren kann.

H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Pankreatin ist nicht in der ChemVerbotsV aufgeführt und wäre somit theoretisch ja nicht verboten. Trotzdem ist es gefährlich.
Ich denke die Abgabe sollte verweigert werden, aber möchte es gern hier mal zur Diskussion stellen um noch ein paar Meinungen zu hören. Ich kann mir nämlich auch keinen plausiblen Verwendungszweck vorstellen.

Ich wäre über Meinungen sehr erfreut.

Grüße,
Sascha Sobieraj