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Zuzahlung/Verordnung Arzneimittel in der Schwangerschaft
Hallo,
Ich habe Fragen bezüglich Arzneimitteln in der Schwangerschaft:
1.) Schwangere müssen wenn sie Arzneimittel aufgrund ihrer Schwangerschaft erhalten, keine Zahlung leisten. Wo ist das gesetzlich geregelt oder ist das "Kulanz der Krankenkassen"? Gilt dies nur für Verschreibungspflichtige Medikamente?
2.) Laut Arzneimittelrichtlinie Anlage I kann Eisen bei schwerer Eisenmangelanämie verordnet werden, was ja bei Schwangeren gelegentlich auftritt. Wie ist diese Erkrankung definiert? Kann der Arzt demnach z.B. Ferro sanol ohne Zuzahlung für eine Schwangere mit Eisenmangel verordnen?
Vielen Dank demjenigen, der mir ein wenig Licht ins Dunkel bringt ;-)
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