Zitat Zitat von laura Beitrag anzeigen
Hallo Herr Dr. Ravati,

ich wende mich mit folgendem Problem an sie, bin am 14.03 von meiner Hausärztin krank geschrieben worden für den gesamten Prüfungsabschnitts des 1. Stex. Am 15.03 würde mir dann vom Amtsarzt ein amtsärztliches Attest ausgestellt das ich noch am gleichen Tag per Post zum Landesprüfungsamt nach Düsseldorf geschickt habe zusätzlich dazu die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung meiner Hausärztin, ebenfalls habe ich mich noch am selben Tag persönlich bei Herr Thenhausen krank gemeldet( natürlich mit zu erwartenden überspitzten Bemerkungen wie ich hoffe es ist keine Prüfungsangst denn das würde ja kein Grund sein) Nein, mir wurde vom Amtsarzt keine Prüfungsangst diagnostiziert.

Diesen Samstag erreichte mich dann ein Brief von Herrn Thenhausen, dass die eingereichten ärztlichen Unterlagen so nicht ausreichen und eine weitere amtsärztliche Stellungsnahme zum Umfang und Schwere der Erkrankung nebst Stellungnahme zur Prüfungsbedingtheit der Erkrankung nach einzureichen ist.

Können sie mir nun sagen, ob das rechtlich in Ordnung ist das Herr Thenhausen solch eine Stellungnahme mit so persönlichen Informationen verlangt?

Ich danke ihnen im voraus schon für ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dr. Peters,

leider kann ich diese Frage juristisch nicht hinreichend beantworten und bitte um Ihre Meinung.

Mit besten Grüßen

Dr. Alexander Ravati