Hallo,

muss "neuerdings" die Dosierung auf einem Kassenrezept über eine Rezeptur auf dem Rezept stehen?

Im Gesetz finde ich:
AMVV:

"(1) Die Verschreibung muss enthalten:
7.
Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,"

Hat sich der 7. Punkt geändert oder war dies schon immer so? Mir kam zu Ohren, dass neuerdings (wohl seit diesem Jahr) auf einer Rezeptur die Dosierungsanwendung drauf stehen muss?! Ist dies richtig? Habe davon nichts bislang erfahren, wie lautet der Gesetzestext dazu?