Wäre es grundsätzlich denkbar, eine größere Menge eines 73,3 Imports einzuführen, wenn der in identische D zugelassene Wirkstoff in D nicht verfügbar ist? Z.B. mit einem Schreiben des verschreibenden Arztes dass er es täglich mehrfach verschreibt?

Wie sieht es in so einem Fall mit der Erstattung aus? Das betreffende AM ist ím Ursprungsland nicht verschreibungspflichtig, in D aber schon.

Wie könnte man die Situation anderweitig lösen?