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Thema: Babywaage zum Verleih

  1. #1
    Premium-User Avatar von Kristina Verhoeven
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    Babywaage zum Verleih

    Hallo zusammen!

    Heute habe ich ein Rezept über eine Babywaage vorgelegt bekommen.
    Der Kundin habe ich gesagt, dass sie das selber bezahlen muss. Dennoch wollte ich mich mal schlau machen.

    Bin bei meinen Recherchen einmal auf der Homepage der AOK auf die Aussage gestoßen, dass eine Babywaage als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zählt und daher nicht von der GKV übernommen wird.
    http://www.aok.de/bundesweit/leistun...threadId=21322
    Andererseits hab ich noch einen älteren Arzneiliefervertrag eines anderen Bundeslandes (wir sind in NRW, Nordrhein) gefunden, wo es eine Preisvereinbarung für den Verleih von Babywaagen gab. https://www.aok-gesundheitspartner.d...rag_010108.pdf

    In aktuellen Verträgen habe ich nichts mehr gefunden, also war das nur früher oder nur in Niedersachsen mit den Primärkassen so.

    Oder weiß jemand noch mehr?

    Viele Grüße
    Kristina Verhoeven

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    Sie wollen bestimmt was "Richtiges" hören... Aber ganz ehrlich? Wenn kein grundsätzliches Interesse an der Sachlage vorliegt, würd ich das Rezept einfach bedrucken. Meine Überlegung: Sie braucht die Waage für ein paar Tage. Babywaage bringt bei uns 50 Cent am Tag. Wenn die Waage nicht verliehen ist, steht sie rum. Macht für 2 Wochen 7 Euro - oder halt nicht. Plus minus 0, aber Aufwand gespart und eine zufriedene Kundin, der Sie in der Notlage (Baby wächst nicht richtig?) unbürokratisch helfen konnten.

    Eventuell können Sie sie (auf der Vorderseite des Rezepts) unterschreiben lassen, dass sie im Fall der Nichterstattung die Kosten übernimmt.

    Viele Grüße
    Isoprop

  3. #3
    Premium-User Avatar von Claus Rycken
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    Sehr geehrte Kollegin Verhoeven,

    Sie haben nur die (sehr geringe) Chance, über eine Einzelfallgenehmigung die Kasse mit ins Boot zu holen. Allerdings ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit schon der Versuch reinen Papierverschwendung. Babywaagenverleih gehört nicht mehr zum Leistungsumfang der AOK oder anderer GKV.

    Mit besten Grüßen

    Claus Rycken

  4. #4
    Premium-User Avatar von Kristina Verhoeven
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    Vielen Dank für die Antworten!
    Wir werden dann mal schauen, wie wir da verbleiben. Das Baby ist schon über ein Jahr alt, hat aber eine Trisomie 21.
    Müssen auch mal schauen, wie lange die Waage überhaupt benötigt wird.
    Ein schönes Wochenende allen!

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    leider durch Urlaub mein verzögerter Beitrag.
    Für die AOK gelten länderspezifische Lieferverträge, die die Einzelverordnung regeln. Von der Miete sind diese tatsächlich ausgeschlossen.
    U.a. in Hamburg und Schleswig- Holstein sind hier Abrechnungspreise hinterlegt, in anderen Bundesländern ist eine Abrechnung nach Genehmigung mit Kostenvoranschlag (Nordrhein und Niedersachsen) möglich. Hier könnten sie als Kundenservice vielleicht mit der Kasse klären, ob diese nicht die Gesamtkosten für die Waage erstatten würde.

    MfG
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  6. #6
    Premium-User
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    Hallo zusammen,
    wir haben eine ähnlichen Fall bei uns: Eine Verordnung über eine Babywaage zum Verleih für ein Frühchen. Wir haben tatsächlich eine schriftliche Genehmigung der IKK classic vorliegen (über ca. 200 € brutto). Allerdings möchte die IKK, dass wir das Rezept mit einer zehnstelligen Hilfsmittelnummer bedrucken. Ich kann im HiMi-Verzeichnis nur eine Nummer über Stuhlwaagen für Dialysepatienten finden (21.99.01.1000). Kann mir hier jemand weiterhelfen? Der zuständige Sachbearbeiter bei der IKK ist zurzeit nicht erreichbar.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Victoria Spencer

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