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Thema: Sind Teambesprechungen Arbeitszeit?

  1. #1
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    Sind Teambesprechungen Arbeitszeit?

    Ich meine in einer der letzten PTAheute Zeitschriften gelesen zu haben, dass Teambesprechungen als Arbeitszeit gelten, da davon ausgegangen werden muss anwesend sein zu müssen.

    Liege ich da richtig? Unser Chef meint nämlich, dass es nicht so wäre. Es wäre ja auch nicht im Tarifvertrag festgelegt. Habe dort aber nicht wirklich etwas zu dem Thema gefunden. Wo könnte ich denn etwas dazu finden?

    Es wäre schön, wenn mir schnell jemand helfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    im Bundesrahmentarifvertrag von 2011 steht unter §3, letzter Absatz:
    3. Als Arbeitszeit zählen auch Teambesprechungen.
    Grüße
    C. Wegener

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    Teambesprechungen zählen ganz klar zur Arbeitszeit, weil der Chef anordnet, dass alle in der Apotheke sein müssen. Und dann muss er dafür auch bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nicht anwendbar wäre.
    Man kann übrigens im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass Teambesprechungen bis zu einer bestimmten Anzahl mit in der Vergütung enthalten sind.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  4. #4
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Man kann übrigens im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass Teambesprechungen bis zu einer bestimmten Anzahl mit in der Vergütung enthalten sind.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    aber doch nur wenn man übertarifliche Bezahlung bekommt??? oder???

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,
    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    aber doch nur wenn man übertarifliche Bezahlung bekommt??? oder???
    Sie können (fast) alles vereinbaren, z.B. auch ein Gehalt 5% unter Tarif plus Teambesprechungen die ereits in dieser Vergütung enthalten sind.

    Es gibt einige Apotheken, in denen die Teambesprechungen nicht als Arbeitszeit gelten, sondern Freizeit sind....

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    aber doch nur wenn man übertarifliche Bezahlung bekommt??? oder???
    Hallo wombeline,

    bei Tarifbindung geht das natürlich nicht.
    Ansonsten kann man das vereinbaren, solange das Gehalt dann noch angemessen ist. Ich würde Arbeitgebern eine solche Regelung aber grunsätzlich nur dann empfehlen, wenn auch übertariflich gezahlt wird.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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