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Thema: AOK-Inko

  1. #1
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    AOK-Inko

    Hallo!

    Wir haben einen leider sehr anstrengenden Arzt, der unsere Bitte, die Rezepte gemäß AOK-RLP-Inko-Vertrag auszustellen leider ablehnt.
    Er verschreibt für eine Patientin ca. 180 Windelhosen im Monat, eine Menge, die wir ja nicht beliefern dürfen.
    Die Standardmenge erhöhen möchte er nicht. Er sagt, ihm liegt dazu keine Anweisung der KV vor. Die Schreiben des LAV-RLP habe ich ihm gezeigt, doch er fühlt sich daran nicht gebunden.

    Was können wir tun, wenn die Patientin innerhalb eines Monats mit mehreren Rezepten zu uns kommt. Sind wir daran gebunden die genaue Abgabemenge zu prüfen?
    Sie könnte ja abwechselnd in mehrere Apotheken gehen, dann weiß ja niemand, wieviel sie tatsächlich verbraucht.

    Auf dem Rezept steht immer nur eine Anzahl Windelhosen ohne Angabe des Verordnungszeitraums

    Entschuldigung, ist etwas kompliziert!

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Boch,
    ich werde hier mal berichten, was ich weiß:

    Zitat Zitat von petra boch Beitrag anzeigen
    Auf dem Rezept steht immer nur eine Anzahl Windelhosen ohne Angabe des Verordnungszeitraums.
    Dann beträgt der Abrechnungszeitraum 28 Tage.


    Zitat Zitat von petra boch Beitrag anzeigen
    Er verschreibt für eine Patientin ca. 180 Windelhosen im Monat, eine Menge, die wir ja nicht beliefern dürfen.
    Die Standardmenge erhöhen möchte er nicht.
    Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Höchstmenge hierzu. Was ich auf jeden Fall schon einmal taxiert habe, ist die Angabe "6 Windeln pro Tag" (das wären dann ja 6x28= 168 Stück) und auch "8 Windeln pro Tag" (8x28 =224 Stück).

    Was genau steht denn bei Ihnen im Hilfsmittelliefervertrag, wie viele Sie beliefern dürfen?


    Zitat Zitat von petra boch Beitrag anzeigen
    Was können wir tun, wenn die Patientin innerhalb eines Monats mit mehreren Rezepten zu uns kommt. Sind wir daran gebunden die genaue Abgabemenge zu prüfen?
    Erklären Sie am besten noch einmal genau, was auf einem einzelnen Rezept steht. Sie sprachen von 180 Windeln, das wären etwa 6 pro Tag. Verordnet der Arzt diese 180 Windeln auf einmal (oder kleckerweise auf mehreren Rezepten, was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann)?

    Um möglichst genau auf ihre Frage eingehen zu können wäre eine "Abschrift des Rezeptes" gut (also natürlich ohne Daten des Versicherten oder den Arzt zu nennen). Wie lautet die Verordnung?

    Ich wünsche Ihnen soweit einen schönen Arbeitstag und werde mich bemühen Ihnen zusammen mit Frau Schröder, weiterzuhelfen.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    wie bereits in einem anderen Themenblock von mir geschildert, kann ich im Bereich Hilfsmittel keine zusätzlichen Informationen liefern, denn ich habe keinen Zugang zu den Lieferverträgen der einzelnen LAV. Insofern freut es mich, wenn sich Kollegen in der Praxis finden, die hier unterstützen können.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Boch,
    habe mir nun nochmal den in unserer Apotheke bestehenden Inko-Vertrag angeguckt.
    Um Ihre Frage für Sie zufriedenstellend beantworten zu können, ist es leider unerlässlich, dass Sie bitte einmal ganz genau nennen, was auf dem Rezept verordnet ist (siehe bitte meinen Beitrag von oben): Wichtig ist auch die Daignose. Steht überhaupt eine drauf? Ohne Diagnose dürfen Sie ja leider nicht eine einzige Windel abgeben.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo Frau Noah!

    Bis vor einiger Zeit hat der Arzt immer 2 Karton a 90 Windelhosen verordnet. Diese Rezepte wurden einmal im Monat ausgestellt. Da der Arzt jedoch damit die von der AOK festgelegte Standardmenge von maximal 5 Windelhosen überschreitet (5x30=150) haben wir um den Vermerk "Überschreitung der Standardmenge" gebeten. Diese Angabe muß vom Arzt laut AOK gemacht werden.
    Zusätzlich muß noch ein Verordnungszeitraum angegeben sein. Ist dieser vom Arzt nicht angegeben, geht man von einem Monat aus.

    Der Arzt wollte diese Angabe der Überschreitung der Standardmenge nicht machen.
    Wir sagten ihm, daß wir dann nicht mehr als 150 Windelhosen abgeben dürfen.
    Nun verschreibt er kleckerweise Windelhosen (ich denke mal, immer wenn die Kundin danach fragt).
    Wir bekommen jetzt Rezepte mit der Verordnung: Tena Pants, 2x30 Stück
    keine Angabe von Menge pro Tag bzw Verordnungszeitraum
    Im Monat erhalten wir ca. drei dieser Rezepte, einmal sogar 4.

    Wir sind uns nicht sicher, wie viele Windelhosen wir nun abgeben dürfen.
    Die Menge von max. 150 wird ja überschritten.
    Doch sind wir zur genauen Kontrolle verpflichtet?
    Wir können doch nicht für jeden AOK-Inko-Patienten eine Strichliste führen.
    Außerdem könnte der Patient die Rezepte ja auch in unterschiedlichen Apotheken einlösen.



    P.S. Diagnose ist angegeben.

    Liebe Grüße

    Petra Boch
    Geändert von petra boch (13.02.2011 um 19:15 Uhr)

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Boch,
    haben Sie die Standartmenge 5/Tag dem Hilfsmittelvertrag entnommen?
    Soweit ich das im Kopf habe, steht in dem in unerer Apotheke vorliegenden Vertrag keine Standartmenge drin, jedoch ein "Beispiel für eine Standartversorgung" mit 4 Stk/Tag.

    Hm, schwierige Frag, ob das mit den kleckerweise eingelösten Rezepten in einem Monat geht. Hier würde ich Ihnen raten, diesbezüglich direkt bei der AOK nachzufragen.
    Eine wichtige Sache, die es zu bedenken gibt, falls die Patientin nicht von der Zuzahlung befreit ist: Die Zuzahlungen für Hilfsmittel dürfen in einem Monat insgesamt 10 Euro nicht überschreiten!!

    Falls die AOK die kleckerweise ausgestellten Rezepte nicht akzeptieren will, hätte ich noch eine Idee hierzu:
    Schreiben Sie die AOK am besten mit Ihrer ausformulierten Frage per email/Post an und bitten Sie um schriftliche Antwort. Falls in dieser Antwort dann steht, dass es tatsächlich nicht so geht, wie der Arzt sich das vorgestellt hat, machen Sie hiervon eine Kopie und geben Sie diese dem Arzt mit einem Vermerk wie z.B.:
    "Wir haben uns bei der AOK dafür eingesetzt, die von Ihnen ausgestellten und von der Patientin sicherlich benötigten Inkontinenzrezepte beliefern zu dürfen. Leider hat die AOK dies abgelehnt (siehe hierzu bitte Schreiben der AOK). Zum Wohle Ihrer Patientin möchten wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Laut AOK muss das Rezept folgende Angaben enthalten, damit wir Ihre Patientin versorgen können...."

    Einen Versuch ist es wert. Bitte schreiben Sie mir, wie es ausgegangen ist.
    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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