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Thema: als PTA Notdienst verrichten

  1. #1
    Premium-User
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    als PTA Notdienst verrichten

    Hallo Herr Hassel,

    ich bin PTA mit gut 10 Jahren Berufserfahrung.
    Eine Freundin von mir, die PTA und momentan im Hauptstudium (Pharmazie) ist, macht gelegentlich in der Apotheke alleine Notdienst. Ihr Chef meint, wenn ein Apotheker in 20 Minuten Anfahrt die Apotheke erreichen kann, wäre das rechtlich in Ordnung. Ist das so?
    Und wenn ja, geht das nur deshalb, weil sie zusätzlich Pharmazie studiert oder gilt das für jede PTA?

    Martina Rude

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Rude,
    nein, diese Konstellation ist nicht o.k.
    Die Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass sich der Apothekenleiter oder dessen vertretungsberechtigte Person in "unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen" aufhält. Unmittelbare Nachbarschaft bedeutet dabei so nah, dass der Kunde max.10 min. warten muss. Eine Entfernung von 600m zwischen Apotheke und Wohnort ist vom Verwaltungsgericht Würzburg als nicht mehr ausreichend angesehen worden. Also sind 20min zu weit weg.

    Bleibt die Frage, ob Ihre Freundin eine "zur Dienstbereitschaft berechtigte Person" gem. §23 Abs.4 ApBetrO ist, die den Apothekenleiter vertreten kann. Auch dies ist aber zu verneinen, PTAs, Pharmaziepraktikanten und Studierenden der Pharmazie ist es nicht erlaubt, Notdienstbereitschaften selbständig wahrzunehmen. Insofern kann der Chef Ihrer Freundin diese nicht zu einer apothekenrechtlich nicht erlaubten selbständigen Notdienstbereitschaft heranziehen. Wenn der Apothekenleiter aber selbst vor Ort ist, kann er PTAs zur Unterstützung der Notdienstbereitschaft einteilen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Ui, gut zu wissen.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Hassel.

    Martina Rude

  4. #4
    Premium-User Avatar von Beate Prüfert
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    Hallo Herr Hassel,

    bzgl. "unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen": darf ich also während des Notdienstes schnell in der Pizzeria gegenüber meine Pizza abholen gehen? Muss ich dann für die 3-5 Minuten, die ich weg bin, ein Schild mit meiner Handy-Nr. an die Apotheke hängen, oder dass ich in 5 Minuten wieder da bin? Wenn ich auf dem WC bin, kann ich ja auch mal 2-3 Minuten weder zur Notdienstglocke noch zum Telefon hechten.

    Danke im Voraus!

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    Die ApoBetrO legt dem Apothekenleiter oder einer zur Dienstbereitschaft vertretungsbefugten Person die Pflicht auf, „jederzeit erreichbar“ zu sein.
    Dieses Erfordernis gilt sowohl für den Aufenthalt in den Apothekenbetriebsräumen, als auch für den Aufenthalt "in unmittelbarer Nachbarschaft". Zum einen muss hierfür eine gut sichtbare Klingel am Apothekeneingang vorhanden sein. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Kunde jederzeit unmittelbar mit dem Diensthabenden persönlich in Kontakt treten kann. Der Kontakt muss also auch vom Aufenthaltsort des Diensthabenden in die Apotheke und zurück möglich sein (Cyran/Rotter).

    Es ist m.E. daher tatsächlich erforderlich, einen auch im Dunkeln für Personen mit normaler Sehfähigkeit mühelos erkennbaren Aushang mit Angabe der Telefonnummer am Eingang der Apotheke anzubringen, selbst wenn der Diensthabende sich lediglich 3-5 Minuten in unmittelbarer Nachbarschaft aufhält. Andernfalls wäre nicht ausnahmslos gewährleistet, dass der Kunde jederzeit Kontakt mit dem Diensthabenden aufnehmen kann, der Diensthabende innerhalb kurzer Zeit in den Apothekenbetriebsräumen anwesend ist und im Ergebnis dem Kunden zur Arzneimittelabgabe und –beratung zur Verfügung steht. Also auch bei kurzem Aufenthalt außerhalb der Diensträume die Handynummer aushängen, diese Regelungen werden in der Praxis streng gehandhabt.

    Viele Grüße!
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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