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Thema: Rezepturzuschläge

  1. #1
    Premium-User
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    Rezepturzuschläge

    Guten Morgen,
    ich taxiere Rezepturen seit Jahren mit dem Computer. Da gestern ein Computerproblem aufgetaucht ist, habe ich kurzerhand unsere nicht mehr ganz frische Hilfstaxe genommen, um eine Abfüllung zu taxieren. Allerdings habe ich hier keinen Arbeitspreis gefunden. Kann es sein, dass es hierfür keinen gibt und man deshalb mit den 100%-Preisen (statt wie bei z.B. Salben mit den 90% Preisen rechnet)?

    Danke für die Aufklärung.
    So ein PC macht echt denkfaul!

    Martina Rude
    PTA

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    322
    Hallo Frau Rude,

    um das beantworten zu können, müsste ich wissen, was Sie mit "Abfüllung" meinen.

    Gruß
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Rude,
    Zitat Zitat von Martina Rude Beitrag anzeigen
    Allerdings habe ich hier keinen Arbeitspreis gefunden. Kann es sein, dass es hierfür keinen gibt?
    Da liegen Sie richtig!

    In der Hilfstaxe findet sich folgende Vorgehensweise zur Taxation von Abfüllungen:
    § 4 Apothekenzuschläge für Stoffe
    (1) Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
    Den Rezepturzuschlag hingegen berechnen Sie nur bei Zubereitungen.
    Laut Hilfstaxe wie folgt:
    § 5 Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen
    (1) Bei der Abgabe einer Zubereitung aus einem Stoff oder mehreren Stoffen, die in Apotheken angefertigt wird, sind
    1. ein Festzuschlag von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung,
    2. ein Rezepturzuschlag nach Absatz 3
    sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User
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    Hab ich's mir doch gedacht.
    Vielen Dank für die Auskunft.

    Martina Rude
    PTA

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