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Thema: Fortbildungspunkte

  1. #11
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    In den Richtlinien der Kammer zum Erlangen des Fortbildungszertifikats ist aufgeführt, wie das mit den Punkten, der Anerkennung, etc. funktioniert. Für Berlin ist hier eine Auflistung, wofür man Punkte sammeln und anerkennen lassen kann (PDF): http://216.119.70.197/cpk/informatio...massnahmen.pdf . Für andere Kammerbezirke lassen sich sicher auf den entsprechenden Homepages die gültigen Infos finden. Wie viele Punkte es gibt und welche "Stelle" die Maßnahme akkreditiert hat, sollte bei der jeweiligen Maßnahme angegeben sein. Keine Angabe oder "Akkreditierung wurde bei XY beantragt" sind meist schlechte Zeichen.

    Hoffe ich konnte weiterhelfen!
    isoprop

  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo dude,
    in Hessen ist es folgendermaßen:

    Fortbildungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind ausschließlich
    Gruppe 1: Kongresse (national und international)
    Gruppe 2: Vorträge mit nachfolgender Diskussion
    Gruppe 3: Seminare, Workshops mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer (regional,
    national und international)
    Gruppe 4: Hospitationen (Anwesenheit bei der Durchführung pharmazeutischer Tätigkeiten
    in Industrie und Krankenhaus etc. oder bei der ärztlichen Untersuchung
    und bei der Behandlung von Patienten) in Kombination mit einem Seminar
    der Gruppe 2 und 3
    Gruppe 5: a) eigene pharmazeutische Vorträge vor Fachpublikum
    (Bericht über eigene wissenschaftliche Erkenntnisse oder ausgearbeitete
    Vorträge nach Literaturstudium)
    b) eigene Autorenschaft (schriftliche Berichte unter Berücksichtigung
    neueste wissenschaftlicher Erkenntnisse, die in einem Fachverlag oder
    in einer pharmazeutischen oder medizinischen Fachzeitschrift veröffentlicht
    werden)
    c) Moderation von Fortbildungsveranstaltungen und Workshops
    Gruppe 6: Selbststudium (Fachzeitschriften u.a. Medien)
    Gruppe 7: Innerbetriebliche Fortbildung (vom Apothekenleiter oder einem seiner
    Mitarbeiter ausgearbeiteter Vortrag über relevante pharmazeutische Neuerungen)
    Wenn Sie nicht zufällig aus Hessen sind müssen Sie sich bei Ihrer Kammer informieren. Dies geht oft auch online.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #13
    Premium-User Avatar von dude
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    danke, aber mir gehts darum, ob alle punkte so gesammelt werden können? sprich es müssen nicht auf verschiedene ebenen gesammelte punkte sein?

  4. #14
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    Bei uns müssen es, wenn ich $4 Absatz 4 richtig verstehe, mindestens 2 Maßnahmen aus egal welchem Bereich sein, und die Punkte fürs Selbststudium sind auf 10 pro Jahr beschränkt.

    Hier ist die komplette Richtlinie als PDF: http://216.119.70.197/cpk/informatio...rApotheker.pdf

  5. #15
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    Ich glaube, man muss in zwei Bereichen eine gewisse Anzahl an Punkten gesammelt haben. Am besten bei der entsprechenden Kammer anfragen. Zumindest für die Kammer Westfalen-Lippe müssen zwei Bereiche abgedeckt werden und man brauch hier 150 Punkte.

    MfG

  6. #16
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    guten abend zusammen,

    wie komme ich nach absolviertem online-vortrag noch mal an das zertifikat für die teilnahme und somit an die fortbildungspunkte ?

    ich hatte vor einiger zeit irgendwo hier im forum einen thread gesehen, in dem eine erklärung dazu abgegeben wurde - kann diesen aber nicht finden....


    daher die bitte um kurze hilfe !

    vielen dank.

  7. #17
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Idee

    Hallo,

    ..einfach (wenn mit mind. 7/10 richtigen bestanden) und nach der letzten Frage das Ergebnis angezeigt wirdoberhalb von "TESTERGEBNISSE FÜR": Ihr Name
    auf "Zertifikat" in der oberen Leiste (3.Button) klicken. Ihr Name wird dabei automatisch eingetragen und SIe können es sich ausdrucken

    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  8. #18
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    super - vielen dank.

  9. #19
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    Hallo!
    Ich würde gerne wieder das Thema der Fortbildung aufgreifen- gibt es verpflichtende Neuerungen, oder basiert alles weiterhin, anders als bei den Ärzten, auf einer „freiwilligen“ Ebene? (NRW interessiert mich besonders)

  10. #20
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    in NRW WL ist es ähnlich wie in RP. Für 150 Unkte bekommt man das Zertifikat, welches dann drei Jahre Gültigkeit hat.
    Sogar die Ravarti- Seminare, welche ich als PiP besucht habe, werden angerechnet. Leider habe ich das erst gemerkt, als meine Punkte verfallen waren....

    Gruß,
    C. Stackmann

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