Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17

Thema: x2 wird retaxiert

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    04.02.2011
    Beiträge
    63

    x2 wird retaxiert

    Hallo Frau Schröder,
    Wir haben in der Apotheke folgendes retaxiert bekommen:
    Novalgin 50 Tabl x2

    Wir haben 2x 50 Stück beliefert und bekommen nun eine ganze Packung retaxiert. Meine Kollegin meinte, wenn 2x N3 verordnet worden wäre, dann wäre es gegangen.
    Ist das richtig?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Mann,

    Zitat Zitat von Christine Mann Beitrag anzeigen
    Meine Kollegin meinte, wenn 2x N3 verordnet worden wäre, dann wäre es gegangen.
    Ist das richtig?
    Ja, das ist richtig. Ein Arzt kann maximal die größte Stückzahl verordnen. Nach PachungsV entspricht eine N3 bei Analgetika 50 STK (-5% Spanne). 2x N3 kann jedoch verordnet werden.
    100 Stück oder 5o Stk x2 werden retaxiert AUßER es steht ein Ausrufezeichen dahinter.

    Novalgin 50 Stk x2 (!) würde also auch nicht retaxiert.

    Hoffe, das hilft Ihnen weiter.
    Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    04.02.2011
    Beiträge
    63
    Hallo Schröder und Frau Noah,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ist mir trotzdem unbegreiflich, warum N3 x2 akzeptiert wird und 50 Stk x2 nicht geht! ??

  4. #4
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
    Registriert seit
    01.02.2011
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    51
    Zitat Zitat von Christine Mann Beitrag anzeigen
    Ist mir trotzdem unbegreiflich, warum N3 x2 akzeptiert wird und 50 Stk x2 nicht geht! ??
    Wie Frau Noah schon richtig bemerkte geht es um das Ausrufezeichen hinter der Verordnung.
    Egal ob N3 x2 oder 50 Stk x2, hauptsache das "!" steht dahinter.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Julian Eisenbach

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Zitat Zitat von Julian Eisenbach Beitrag anzeigen
    Egal ob N3 x2 oder 50 Stk x2, hauptsache das "!" steht dahinter.
    Guten Morgen zusammen,
    Laut LAV RLP kann 2x N3 ohne !-Zeichen verordnet werden, aber 2x50 Stk muss mit !-Zeichen verordnet werden.

    Im Endeffekt geht es darum, dass nicht mehr als die größte Messzahl (im obigen Beispiel 50 Stk) beliefert werden darf, außer der Arzt macht dies deutlich kenntlich (!- Zeichen, Stückzahl in Worten...). Warum dieses zusätzliche Anmerkung bei einer Verodnung wie z.B. N3 x2 fehlen kann, weiß ich leider nicht.
    Eine Vermutung: Bei Verordnung von 100 Stk kann davon ausgegangen werden, dass der Arzt sich gar nicht im Klaren darüber ist, dass die größte Messzahl überschritten wird, bei der Verordnung N3x2 ist dies so offensichtlich, dass keine genauere Kennzeichnung nötig ist?! Ist aber nur eine Vermutung meinerseits.

    Frau Schröder weiß hierzu sicher mehr.

    Beste Grüße Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (09.02.2011 um 07:02 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Guten Tag zusammen,

    leider konnte ich nicht früher meinen Beitrag liefern.
    Ich muss ein bisschen dem LAV RLP widersprechen, denn auch bei 2 x 100 St. N3 muss eigentlich immer das ! vom Arzt vermerkt werden, denn auch hier retaxieren die Kassen. Grundsätzlich gilt, dass der Arzt über die größte verfügbare Packung hinaus verordnen darf, sofern die höchste Stückzahl gemäß Packungsgrößenverordnung nicht überschritten wird, und er deutlich kennzeichnet, dass die Menge von ihm gewünscht ist.
    Im angesprochenen Fall von Novalgin ist es aber so, dass die Packungsgrößenverordnung für die hinterlegte Indikation "Analgetika" als höchste Menge 50 Stück vorsieht. Daher die Retaxation. Es hätten nur 1 x 50 abgegeben werden dürfen.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Guten Abend Frau Schröder,
    soeben hatte ich den Fall 4x L-Thyroxin 100 N3 ohne Ausrufezeichen.
    Vorsichtshalber lasse ich dieses Zeichen nun nachtragen, sicher ist sicher!

    Ich habe mich schon öfter gefragt, bis zu welcher Menge mit Ausrufezeichen verordnet werden kann: geht 10x; geht vielleicht sogar 20x; gibt es hier Grenzen und wo sind diese nachzulesen?

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Nochmal guten Abend zusammen,
    habe inzwischen mit dem HAV Rücksprache gehalten. Der LAV hat also doch Recht, dass N3 x4 ohne Ausrufezeichen verorndnet werden kann, und zwar geht es hier um eine Gesetzeslücke.

    Der Gesetzgeber schreibt nämlich folgendes (§129 Absatz 2 SGB V):
    "Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die größte nach den Messzahlen bestimmte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat."

    Der HAV bestätigt den LAV RLP in folgender Hinsicht: Der Gesetzgeber schreibe eindeutig, dass dieser besondere Vermerk (z.B. !-Zeichen) nur bei Verordnungen nach Stückzahl bei überschreitung der größten Messzahl nötig ist.
    Es ist dem HAV nach nicht zwingend nötig dieses Zeichen bei folgendem Beispiel zu verwenden: ...N3 x2 (das wurde im Gesetz vergessen)

    Aber (achtung!): zu meinem aktuellen Beispiel von heute
    L-Thyroxin 100 Stk N3 x4
    -> hier muss trotzdem ein Ausrufezeichen angefügt werden, da wieder eine Stückzahl dabei steht.

    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    geht 10x; geht vielleicht sogar 20x; gibt es hier Grenzen?
    Der HAV sagt, es gäbe keine für die Apotheken (für den Arzt aber schon, der müsse sich rechtfertigen)

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  9. #9
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
    Registriert seit
    01.02.2011
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    51
    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Der Gesetzgeber schreibt nämlich folgendes (§129 Absatz 2 SGB V):
    "Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die größte nach den Messzahlen bestimmte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat."
    Das ist ein durchaus interessanter Ansatzpunkt für einen Einspruch gegen eine Retaxation. Letztendlich sollte sich aber jeder lieber durch das Ausrufezeichen die Sicherheit geben lassen, um eben jenen Aufwand zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Julian Eisenbach

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Zitat Zitat von Julian Eisenbach Beitrag anzeigen
    Das ist ein durchaus interessanter Ansatzpunkt für einen Einspruch gegen eine Retaxation.
    Ganz genau
    Eine Expertin des HAV sagte mir hierzu, dass es in ihrer Laufbahn noch nie zu einer Retax im Beispiel N3 (ohne Stückzahl) x4 gekommen sei.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •