Hallo!
Mich interessiert eine Frage, die ich in der aktuellen Diskussion um Packungsgröße, Stückzahlchaos, etc. noch überhaupt nicht gehört habe: Darf ich arzneimittelrechtlich von einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel mehr abgeben, als verordnet ist? Beispiel 98 vs 100 Stück. Ich habe mal gelernt, dass ich, wenn die 98-er Packung außer Handel ist und die neue Packung 100 Stück enthält, eine Bestätigung des Arztes brauche, quasi um die zusätzlichen 2 Stück absegnen zu lassen. Oder dass ich zwar die größere Packung abrechnen darf, aber die überschüssigen 2 Stück rausnehmen müsste, um mit dem Arzneimittelrecht im Reinen zu sein.
Nun geht ja die neue Sachlage von Spannen aus. Verordnet ein Arzt eine Stückzahl innerhalb der Spanne, dürfte man ja - ebenfalls innerhalb der Spanne - mehr abgeben.
Offenbar geht es den meisten hauptsächlich um Abrechung und eventuelle Retaxierungen. Auch von Kollegen, die ich hierzu gefragt habe, kommen Aussagen à la "erlaubt ist, was bezahlt wird".
Wie sehen Sie als Experte das? Ist eine Mehrabgabe inzwischen legalisiert?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Zimmermann
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