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Thema: Richtiges Taxieren von Inkontinenzprodukten für die Knappschaft

  1. #1
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    Richtiges Taxieren von Inkontinenzprodukten für die Knappschaft

    Für mich ergibt sich das Problem das die Knappschaft bis vor kurzem noch retaxiert hat weil die PZN der Inkontinenzprodukte bedruckt wurde und seit kurzem retaxiert weil die Hilfsmittelnr. taxiert wurde.

    was ist denn nun nach aktuellem Liefervertrag richtig? Oder ist das nur eine Frage des entsprechenden Sachbearbeiters und der entsprechenden Interpretation?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen Frau Otto,

    dazu kann ich leider keinen Input liefern, denn ich habe keinen Zugang zu Hilfsmittellieferverträgen. Wir raten unseren Kunden immer, sich in einem solchen Fall an den zuständigen LAV zu wenden. Dieser kann Ihnen sicher weiterhelfen.
    Vielleicht finden sich aber im Forum auch Kollegen, die eine Antwort geben können. Dazu wäre aber die Angabe ihres zuständigen "Bundesland" erforderlich, falls es sich um regionale Vereinbarungen handelt.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Frau Otto,
    es tut mir Leid, dass meine Antwort so spät kommt. Aber lieber zu spät als nie. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur weitergeben, was wir an Informationen von unserem Verband (Westfalen-Lippe) bekommen haben.
    Die Knappschaft bietet die Belieferung zu einem Pauschalpreis an. Ich meine der liegt zur Zeit bei 30,94 € brutto pro Monat. Für Dauerverordnungen stellt die Knappschaft Formulare zur Verfügung, welche vor der ersten Versorgung zusammen mit dem Versicherten oder deren Angehörigen ausgefüllt werden sollten. Mit diesen Formularen lässt sich Versorgung genehmigen.
    Die Abrechnung erfolgt in festgelegten 3-Monats-Zeiträumen. Dabei gibt die Kammer als Abrechnungszeitpunkt Ende Januar, Ende April, Ende Juli und Ende Oktober an. Abgerechnet werden kann ganz normal über Ihr Abrechnungszentrum.
    Da die Pauschale unabhängig von dem abgegebenen Produkt ist, sollte nicht mit der PZN oder Hilfsmittelnummer des Produktes abgerechnet werden, hier hat die Knappschaft sich eine eigene Hilfsmittelnummer ausgedacht (alles andere wäre zu einfach). Die Nummer ist die 15.99.99.2001. Der Bertrag von 30,94 € soll immer voll abgerechnet werden.
    Ich hoffe ich habe mich in der Eile nicht zu undeutlich ausgedrückt und konnte Ihnen ein wenig helfen. Ansonsten bin ich gerne bereit, noch weitere Fragen zu beantworten.

    Mit kollegialen Grüßen aus Bielefeld,
    Benjamin Bhenke

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Otto,
    leider haben Sie nicht auf der Frage von Frau Schröder geantwortet, in welchem Bundesland sie arbeiten.
    Deshalb nenne ich die Anwort jetzt einmal exemplarisch für Rheinland Pfalz: Bei der Knappschaft sind PZN und Patientenunterschrift gefordert (aktueller Stand)

    Der LAV Rheinland Pfalz bietet auf seiner homepage eine sehr gute zweiseitige pdf Datei mit dem Titel
    "Hilfsmittellieferungsverträge - Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Ausnahmen verschiedener Verträge" an (Zugang nur für Mitlgieder mit Passwort).

    Fragen Sie doch einfach einmal beim jeweiligen Landesapothekerverbandes Ihres Bundeslandes nach. Die haben vielleicht auch eine derartige Hilfestellung parat.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (22.02.2011 um 19:29 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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