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Thema: Abmahnung der Apothekerkammer!

  1. #1
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    Böse Abmahnung der Apothekerkammer!

    Hallo Herr Dr. Peters,

    habe ein Problem mit der Kammer. Wir haben schon seit einiger Zeit ein Bonustalersystem in der Apotheke. Diese gewähren wir auch bei Einreichung eines Rezepts und gewähren hierfür Sekundärleistungen (Prmämien und Pröbchen etc., die die Kunden bei uns einlösen können).
    Jetzt gab es ja dieses ominöse Urteil des BGH von letztem Jahr, dass Rabatte und Vorteile beid er Abgabe von rx-AM generel zunächst unzulässig sei. Jedoch zulässig in einem Umfang, wie es das Heilmittelwerbegesetz erlaube als "Gegenstände von geringem Wert" (ca.1 Euro) erlaubt. Der Wert der Gegenleistung eines Bonustalers (es gibt einen pro Rezept) liegt bei uns eindeutige UNTER 1 Euro.
    Daher würden wir dieses System gerne weiter fortführen. Ist die Abmahnung der Kammer berechtigt, soll ich dem Folge leisten? oder mich dagegen wehren...? Wie sehen Sie das
    Für einen guten Rat danke ich im Voraus!

    MfG

    T. Fiebig, Apotheker

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Herr Fiebig,

    das von Ihnen zitierte Urteil des BGH betrifft die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche eines Apothekers gegenüber einem Kollegen. Hierzu hat der BGH festgestellt, dass in dem zugrunde liegenden Fall eines Bonuspunktesystems eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aufgrund des § 7 Heilmittelwerbegesetzes nicht vorliegt.

    Zugleich hat der BGH aber festgestellt, dass durch das Bonuspunktesystem ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und der Arzneipreismittelverordnung vorliegt. Diese Vorschriften verfolgen einen anderen Zweck als das Heilmittelwerbegesetz. Im Vordergrund steht hier die Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Die Gewährung von Vorteilen, auch in Form eines Bonustaler-Systems, stellt dann einen Verstoß gegen die Vorschriften dar, soweit der Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes eröffnet ist. Dieser umfasst verschreibungspflichtige (Fertig-)Arzneimittel und die zwar nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen (Fertig-)Arzneimittel, die zu Lasten der Krankenversicherung abgegeben werden. Auf diese Produkte darf sich das Bonustalersystem demnach nicht erstrecken. Bei den nicht preisgebunden (insbes. OTC-Präparate) Arzneimitteln bestehen keine Beschränkungen, auch wenn die Abgabe zulasten der GKV erfolgt - das Bonustalersystem wäre soweit zulässig.

    Was Sie darüber hinaus im Einzelfall dürfen und was nicht, erkläre ich Ihnen gerne außerhalb des Forums. Wenn Sie mir die Abmahnung übersenden, prüfe ich diese auch und teile mit, ob sich hier der „Kampf“ lohnt. Sie darf insbesondere nicht zu weit gefaßt sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Th. Alexander Peters

  3. #3
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    Böse Fight for your right..?

    Sehr geehrter Herr Dr. Peters,

    ich danke Ihnen sehr für die schnelle und vor allem sehr fachkompetente Antwort :-)
    ICh werde die Sache nun hier intern abstimmen und prüfen, ob wir das Bonustalersystem auf nicht-rx beschränken wollen. Falls nicht, werden wir für unser recht kämpfen und ich werde dann gerne auf Sie zukommen!
    Sie sind Fachanwalt für Pharmazie-Recht...? Kann es sein dass man das selten findet? Ich hatte jedenfalls mal hier bei uns in der Region nachgefragt und da hieß es bei der Anwlatskammer, dass es davon nur wenige gebe. Ist das richtig..?

    Mfg

    T.Fiebig, Apotheker

  4. #4
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Herr Fiebig,

    einen Fachanwalt für Pharmazie-Recht gibt es leider nicht. Die Auskunft der Kammer war falsch. Es gibt "nur" den FA für Medizinrecht. Medizinrecht ist in den Worten von Th. Fontane "ein weites Feld" und beinhaltet auch das Pharmazierecht.

    Daraus folgt, dass ein Fachanwalt für Medizinrecht nicht unbedingt Kenntnis im Pharmazierecht haben muss. So sind die meisten der Fachanwälte für Medizinrecht in anderen Teilbereichen tätig, wie vornehmlich dem ärztlichen Haftungsrecht. Pharmazierecht führt eher ein Nischendasein.

    Mit freundlichem Gruß
    Dr. Th. Alexander Peters
    Geändert von Dr. Alexander Peters (06.04.2011 um 07:53 Uhr)

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