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Thema: Taxation von Fentanyl Nasenspray mit Fertigarzneimittel als Ausgangssubstanz.

  1. #1
    Premium-User
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    Taxation von Fentanyl Nasenspray mit Fertigarzneimittel als Ausgangssubstanz.

    Hallo, wir möchten ein Fentanyl Nasenspray herstellen und es muss ein Fertigarzneimittel als Substanz verwendet werden. ( Reinsubstanz ist viel zu unwirtschaftlich, da nur eine sehr geringe Menge benötigt wird). Frage: wie muss die Verordnung ausgestellt sein? Kann man das benutzte Fertigarzneimittel taxieren?
    Vielen Danj für Ihre Rückmeldung
    Grüße
    Mühlfeld Apotheke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Liebes Team der Mühlfeld-Apotheke,

    da wir vom Laborprogramm keine Experten bezüglich Taxierung sind, können wir Ihnen hier keine gesicherte Antwort geben.

    Dennoch eine kurze Einschätzung von unserer Seite:
    Wie Sie auch schreiben muss man immer wirtschaftlich denken. Sowohl für die Krankenkasse als auch natürlich für die eigene Apotheke.
    Von daher lässt sich auch nicht pauschal sagen was erstattet wird oder nicht.
    Letztlich kommt es auch auf andere Gesichtspunkte an. Z.B. Wie oft wird die Rezeptur hergestellt, lohnt es sich dann vllt doch die Substanz zu kaufen etc.
    In diesen Fall würde ich vermutlich sogar einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Und man könnte sich auch an seinen zuständigen Verband wenden. Soweit ich weiß, gibt es dort auch Experten zum Thema Berechnung von Rezepturen.

    Aber generell kann ein FAM als Substanz für eine Rezeptur verwendet werden und dieses wird dann gemäß AMPreisV §5 berechnet. Unserer Ansicht nach ist das unabhängig von dem was auf der Verordnung steht.

    Beste Grüße
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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