Hallo Jan,
aus meiner Sicht ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstdosis immer ein zu beachtender Umstand!
Pharmazeuten haben meiner Erfahrung nach leider beim Thema "Quantität" der AM-Wirkung (Dosis / Plasmaspiegel, auch mit indiividuellem Blick auch den Patienten) zu WENIG Fokus! Das ist zumeist bedeutsamer als die Qualität (art) des AM!
Insofern finde ich es gut, dass Ihr diese Frage beleuchten wollt. Habt Ihr den Fall mal durch den MEdiCheck laufen lassen..? Eine echte Besonderheit des MediCheck ist nämlich, dass er in Bezug auf Höchstdosen (bei peroralen AM) einen automatisierten "Unterdosiert / Überdosiert"-Check macht (der würde hier wohl auch eine Problem erkennen und eine Lösung vorschlagen).
Meine persönliche Meinung: Arzt über die Überdosierung gem. Fachinfo hinweisen und mitteilen, was der Pateintin geraten wurde. zum Beispiel "Nach der Fachinformation / Packunsgbeilage ist die von Ihnen eingeneommene Dosis offiziell zu hoch, aber wenn Sie das gut vertragen und der Blutdruck gut einegstellt ist, kann das gern in Abstimmung mit Ihrem Arzt so weiterlaufen. Wichtig ist aber, dass Wirkung und Verträglichkeit weiter / auch in Zukunft gut kontrolliert sind"
(natürlich nur wenn die Patientin für so eine Ansage compliant scheint, sonst ggf. nur mit den Arzt in einen Dialog hierzu gehen oder schriftlich informieren)
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