Ausgangslage: Wir hatten eine Rezepturverordnung auf der der Arzt bei der Salbenverordnung lediglich "Betamethason" geschrieben hatte. Aufgrund der restlichen Zusammensetzung/ Grundlage haben wir das "Valerat" verwendet und die Salbe entsprechend hergestellt. Bei der Revision fiel nun diese Verordnung auf und wir sollen nun recht umfangreich begründen, wer, wann und wie mit dem Arzt Rücksprache gehalten hat. Die Kammer unterstellt eine Ordnungswidrigkeit.
Davon abgesehen, dass dieser Arzt seit gut 20 Jahren immer wieder diese Rezeptur aufschreibt und persönlich bekannt ist, ebenso wie die Rezeptur und es in der Vergangenheit immer das Valerat war, bin ich auch der Meinung, im Studium gelernt zu haben, dass ich als Apotheker durchaus das Recht habe, eine Rezeptur soweit anzupassen, in so einem Fall die galenisch sinnvollere Variante zu wählen. Ist das so, oder erinnere ich das falsch. Und wenn es so ist - wo steht es geschrieben?