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Cannabisextrakt Taxieren ab April 2024
Moin Zusammen!
Seit dem 01.04 ist bekanntermaßen Cannabis und das Extrakt daraus kein BTM mehr. Nun stellt sich uns die frage, welche Sonderpzn hier zu wählen ist.
Handelt es sich um eine Abfüllung von Rezeptursubstanzen oder nach wie vor um eine Abfüllung von Cannabinoidhaltigen Stoffen?
Mit freundlichen Grüßen
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Laut Aussage des Apothekerverbands bleiben die Sonder-PZN und auch die Berechnung wie vorher. Nur die BTM-Gebühr darf nicht mehr abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula Mill
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