Laut Aussage des Apothekerverbands bleiben die Sonder-PZN und auch die Berechnung wie vorher. Nur die BTM-Gebühr darf nicht mehr abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula Mill
Laut Aussage des Apothekerverbands bleiben die Sonder-PZN und auch die Berechnung wie vorher. Nur die BTM-Gebühr darf nicht mehr abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula Mill
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