Moin Zusammen!

Seit dem 01.04 ist bekanntermaßen Cannabis und das Extrakt daraus kein BTM mehr. Nun stellt sich uns die frage, welche Sonderpzn hier zu wählen ist.

Handelt es sich um eine Abfüllung von Rezeptursubstanzen oder nach wie vor um eine Abfüllung von Cannabinoidhaltigen Stoffen?

Mit freundlichen Grüßen