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Thema: Umwidmung Humanarzneimittel für Tiere, Angabe auf Rezept

  1. #1
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    Umwidmung Humanarzneimittel für Tiere, Angabe auf Rezept

    Guten Tag,

    es geht um die genaue Angabe auf Tierarztrezepten, wenn dort Humanarzneimittel für Tiere (die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen) verordnet werden.

    Reicht nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz für eine solche Umwidmung die Angabe für z.B. für den Hund "Leo" von Frau xy oder muss der Tierarzt das Wort "Umwidmung" oder "Verordnung nach Art. 112 VO (EU) 2019/6 stufe2" explizit auf das Rezept schreiben?

    Wenn eine solche Bezeichnung erforderlich ist, aber fehlt, kann die durch uns nach telefolnischer Rücksprache ergänzt werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Beate Nieberding

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Nieberding,

    der ganz genaue Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, allerdings muss es klar sein, dass es sich um eine Umwidmung handelt. Genau wie Sie es geschrieben haben: Umwidmung" oder "Verordnung nach Art. 112 VO (EU) 2019/6 Stufe 2. (Wobei die Stufe auch nicht unbedingt mit aufgeschrieben werden muss).
    In der nationalen AMVV (§2) steht, welche Angaben auf einem Rezept / E-Rezept geändert werden dürfen mit und ohne ärztlicher Rücksprache. Dieser Passus wird (bisher) nicht erwähnt, daher dürfen sie es streng genommen NICHT selber nach Tierärztlicher Rücksprache ergänzen. Ich würde aber mal bei der zuständigen Behörde schriftlich nachfragen, ob Sie das nicht vielleicht doch dürfen, v.a. wenn das öfter vorkommt.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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