Hallo,
wir wurden angefragt, ob die Fa. Saluvet uns mit Pyrogenium comp. für Rinder beliefern darf und wir dies dann an die Tierhalter abgeben. Lt. der Firmaq ist dafür keine tierärztliche Verschreibung nötig, da es sich um ein apothekenpflichtiges Tierarzneimittel handelt.
Was stimmt denn nun? In der DAP-Arbeitshilfe steht unter apothekenpflichtige Tier-AM --> Keine Doku erforderlich
Unter Tierhomöopathika --> für Lebensmitteltiere nur auf Rezept
Unter was gruppiere ich nun ein apothekenpflichtiges, homöopathisches AM ein? Brauchen wir eine Verschreibung für die Abgabe?
Vielen lieben Dank!
Lesezeichen