Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Vergangenheit haben die Stationen unserer Klinik stets das BTM L-Polamidon Lösung zur Substitution 100ml von uns erhalten. Aufgrund von Lieferengpässen mussten wir jedoch immer mal wieder stattdessen auf Generika z.B. L-Polaflux Lösung ausweichen.

Im Rahmen dessen kam nun von einer Station die Anfrage, ob die Dokumentation der BTM-Bestände auch generisch erfolgen darf. D.h. bisher wurden für das oben genannte Beispiel 2 Karteikarten geführt, eine mit Beschriftung "L-Polamidon", eine mit "L-Polaflux".
Wäre es rechtlich erlaubt, stattdessen nur eine Kartei mit der generischen Bezeichnung "Levomethadon Lösung 5mg/ml" zu führen und darauf sowohl L-Polamidon-, als auch L-Polaflux-Zu- und Abgänge zu dokumentieren?

Die BTMVV §14 spricht hier von einer eindeutigen "Arzneimittelbezeichnung", jedoch sind wir uns nicht sicher, ob hier immer der konkrete Name des jeweiligen Präparats gefordert wird.

Abgesehen davon stellen wir uns auch die Frage, ob so eine generische Dokumentation überhaupt sinnvoll wäre, besonders bezüglich den Themen Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit bei Rückrufen oder auch Bestandsunstimmigkeiten.

Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen.

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

B. Person