Hallo!

klaro... :-)
§ 14 BtMVV verweist hier eindeutig auf § 8 Abs. 3 "Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform"

Anders ausgedrückt: der FAM-Name muss sich (auch) aus der Doku ergeben!

Wie rum Sie das drehen ist m.E. aber egal. es muss nur sinnvoll nachvollziehbar sein --> also in Ihrem Beispiel ob nur "L-Polamidon (R)" oder "L-Methadon XY pharma (R)" abgegeben wurde.
Also: geht beides -->
- eine "karte" mit (BtM-)Wirkstoff betitelt und die einzelnen Abgänge mit FAM-Namen oder
- für jedes FAM eine eigene "karte"