Hallo,
ich habe hier nichts (als Mono-Cortisonpräparat) auf Anhieb gefunden, was zur vaginalen Anwedung zugelassen wäre.
Aber zwei Empfehlungen habe ich dennoch:
1. FAM: Linoladiol H N
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Wirkstoffe: Estradiol-Hemihydrat und Prednisolon 1,5 H2O 100 g Creme (Ö/W-Emulsion) enthalten 0,005165 g Estradiol-Hemihydrat (entspr. 5 mg Estradiol) und 0,430 g Prednisolon 1,5 H2O (entspr. 0,400 g Prednisolon). Sonstige Bestandteile: Benzylalkohol, Cetylstearylalkohol (Ph.Eur.)
INDIKATION: Zur anfänglichen äußeren Kurzzeitbehandlung akuter, leichter, entzündlicher, brennender und juckender Hauterkrankungen des äußeren Genitalbereichs der Frau bei postmenopausalen Patientinnen, bei denen schwach wirksame Kortikosteroide und Estradiol angewendet werden.
Die zusätzlich geringe Menge an Estradiol ist dabei SINNVOLL (auch zum Schutz vor Corticoid-bedingter Schleimhautathrophie)
2. Rezeptur: das DAC/NRF hat einen "Rezepturenfinder", bei dem ähnliche Zusammensetzungen gefunden werden können. :-) Entweder der Online-Welt des DAC/NRF oder (komfortabler) bei unserem pharma4u - Rezeptur Programm (Software) "LabXpert" (siehe Abb.) oder https://www.pharma4u.de/apotheker/labxpert/start/#
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MEIN TIPP: Wirtschafts-Faktor Eigenherstellung
An dieser Stelle erlaube ich mir einen Hinweis für alle Kollegen öffentlicher Apotheken:
Dass die Herstellung in der Apotheke obligat defizitär sei, ist ein Ammenmärchen für "Schnarchnasen"!
Ich kenn mehr als nur einen pfiffigen Kollegen, der mit Eigenherstellung mehr Gewinn(!) macht, als mit dem AM-/Fertig-Warenverkauf in der Apotheke. Ich spreche dabei nicht nur von Parenteralia-herstellenden Apotheken. Tatsächlich gibt es viele Möglichkeiten.
Sogar die Dermatika-Herstellung kann (seit der Einführung des Abgabehonorars gem. § 5 AMPreisV von 8,35 Euro Beratungshonorar pro Rezeptur zusätzlich zu den Herstellungskosten-Preisregelungen) wirtschaftlich interessant werden, wenn man große Mengen als DEFEKTUR arbeits-effizient herstellen kann. Dabei ist es NICHT verboten, sogar FAM in der Apotheke "nachzumachen" und als Defektur (auf nachweisl. häufige ärztliche Verschreibung) herzustellen und zu vertreiben (https://openjur.de/u/227134.html, BGH, Urteil vom 14.04.2011 - I ZR 129/09).
Wenn Sie (in ihrem Beispiel) z.B. auf folgende Idee kämen:
- Gynäkologie-Praxen suchen hier nach einer Lösung (weil geeignete FAM gibt es nicht/kaum)
- Ihre Defektur würde die therapeutische Lücke füllen
- die Praxen verschreiben diese häufig
dann böte sich eine Defektur-Herstellung an.
Tipp : nutzen Sie hierzu das (wirklich gute!) Defektur-Modul eines Software-Anbieters, z.B. das von der pharma4u-Software LabXpert (dann können Sie die stichprobenhaften Prüfungen auch gut und zeiteffizient durchführen, siehe Abb.).
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