Hallo :-)
Ich habe eine kurze Frage zu Arzneimittelrecht VI (Digitalwelt) Abgabe von AM, wo auf S. 161 unter den freiverkäuflichen AM z.B. Tees mit Bärentraubenblätter aufgelistet sind. Jedoch unterliegen diese (wegen der Beratung zur Anwendungseinschränkung?) der Apothekenpflicht oder?
Viele Grüße und schon einmal lieben Dank für die Antwort,
Hanna
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