Liebes Pharma4u-Team,
vielleicht könne Sie mir weiterhelfen:
Wir haben intern eine große Diskussion in Bezug auf die Umsetzung der Besonderheitenliste des BfArMs:
Laut NRF I.3.3. sind in Tabelle I.3.-1 die für die Rezepturarzneimittel relevanten Hinweise aufgelistet.
Sind es wirklich nur diese oder müssen wir uns zwingend an alle (darunter auch Propylenglykol, Parabene etc.) halten?
Brauchen wir z.B. den Satz "Konserviert mit XY-benzoat", bzw. jetzt "Enthält XY-benzoat" noch? Oder reicht es, wenn das Paraben bei den sonstigen Bestandteilen steht?
Viele Grüße
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