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Thema: Unterschrift und Stempel auf BTM Teil I notwendig?

  1. #1
    Premium-User
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    Unterschrift und Stempel auf BTM Teil I notwendig?

    Hallo,

    uns hat sich die Frage gestellt, ob es eine rechtliche Regelung gibt, was mit dem BTM Durchschlag Teil I zu tun ist.
    Wir sind immer so vorgegangen: hinten auf dem Durschlag hat der Apotheker unterschrieben und es wurde ein Apothekenstempel aufgebracht. Ist das so überhaupt rechtlich notwendig oder ist es freigestellt, wie man sich in der Apotheke organisiert?

    Vielen Dank schonmal im voraus für Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ilka Grünewald

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Frau Grünewald,

    gemäß §12 Abs. 3 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung müssen auf dem Teil I von der Apotheke vermerkt werden:
    1. Name und Anschrift der Apotheke,
    2. Abgabedatum und
    3. Namenszeichen des Abgebenden.

    Daher kenne ich das auch aus der Praxis mit dem Apothekenstempel (mit Datum) und der Unterschrift auf der Rückseite.

    Beste Grüße,
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Hallo,

    wenn auch verspätet, möchte ich hier gerne noch "meinen Senf" dazugeben.
    Die von Frau Haamann zitierten Angaben sind auf jeden Fall zu beachten. Bei Apotheken-Inspektionen stelle ich jedoch häufiger fest, dass der Druck nicht auf Teil I durchgegangen ist - dann ist keine der genannten Angabe vorhanden.
    Oder aber es wird wie früher, auf der Rückseite gestempelt und vom Chef alle Rezepte unterschrieben. Das ist dann aber auch nicht richtig.
    Wichtig ist, dass der/die Abgebende (siehe Beitrag von Frau Haamann) erkennbar ist. Bei fehlerhafter Belieferung trifft es im Ernstfall ja diese Person.

    Viele Grüße aus dem Rheinland

    H.-U. Thielmann

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