Ich habe eine grundsätzliche Frage zur Vertretung.
Ist es ausreichend, dass ein Pharmazieingenieur/ Apothekerassistent in der Apotheke anwesend ist ohne dass ein Apotheker da ist?
Hierbei ist keine Krankheit/ Urlaubsvertretung gemeint, sondern allgemein, ob die Apotheke dann immer geöffnet sein darf wenn ein Pharmazieingenier da ist oder nur dann wenn dieser gerade die "offizielle" Vertretung übernimmt und die Behörde darüber informiert wurde?
Danke für eine Antwort! Viele Grüße
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