Sehr geehrte Kollegen,
ich frage mich, ob es heutzutage noch möglich ist eine GH-Erlaubnis nach §52a AMG als Apotheke (wir sind eine oHG) zu erhalten oder ob eine gesonderte Gesellschaft gegründet werden müsste.
Ziel ist es, trotzdem bei einem Pharm. GH einkaufen zu können. Wäre es rechtens, sollte die Erlaubnis erteilt werden, die bezogenen Arzneimittel an eine entsprechende Apotheke/Institution weiter zu veräußern?

Vielen Dank im Voraus.
F. Clausen