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Thema: Medizinproduktbuch

  1. #1
    Premium-User
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    Medizinproduktbuch

    Guten Tag ,

    Meine Frage geht es um MPBV , auf basis von betrieb verordnung muss alle MP immer in MPbestandverzeichnis dokumentiert werden und 5 Jahre aufbewahrt werden . Meine frage ist über medizinproduktbuch , sollte nur blutdrückmessgeräte in diese buch dokumentiert werden? Oder zb andere sache zue verliehen oder blutzucker messung innerhalb des betriebs auch kann dokumentiert werden


    Vielen Dank Im voraus .

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo,

    die MPBetreiV gilt für alle MP, die in der Apotheke betrieben werden. Betreiben bedeutet in der Apotheke am Kunden benutzen oder verleihen, wie RR-Messgerät,BZ-Messgerät,Milchpumpe,Babywage). Also nicht verkaufen.
    Im Medizinproduktebuch müssen Betreiber aktiver Medizinprodukte alle Dokumentationen rund um das Medizinprodukt eintragen. Das beinhaltet die Geräte-Stammdaten, die der eindeutigen Identifizierung eines Medizinprodukts dienen. Darunter fallen beispielsweise die Geräteart, die Gerätenummer, Hersteller, CE-Kennzeichen und Anschaffungsjahr. Auch die Funktionsprüfung, die vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Geräts durchzuführen ist, wird im Medizinproduktebuch dokumentiert.

    Außerdem ist ein MP-Bestandsverzeichnis zu führen, in dem alle aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte aufgelistet sind und die Angaben nach §13 Abs.1 MPBetreiV aufgelistet sind.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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