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Thema: Erneuter Plausibilitäts-Check älterer Rezepturen durchführen

  1. #1
    Premium-User
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    Erneuter Plausibilitäts-Check älterer Rezepturen durchführen

    Hallo,

    es gibt Empfehlungen bzgl. erneuter Prüfung der Plausibilität nach 1-2 Jahren. Schön wäre eine Funktion, mit der man die vorhandene Plausibilität erneut prüfen und dann an die Prüfnummer z.B. die Jahreszahl der Prüfung anhängen könnte. Dann hätte man einen direkten Überblick. Vielleicht gibt es diese Funktion ja schon?

    Auszug aus der DAZ:

    "Laut dem Rezeptur-Experten des Deutschen Apotheker Verlags, Dr. Andreas Ziegler, ist das nicht der Fall. Denn aus der Forderung des § 2a Abs. 1 ApBetrO, dass Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik herzustellen und zu prüfen sind, ergebe sich auch die Notwendigkeit, die Plausibilität von Rezepturarzneimitteln von Zeit zu Zeit erneut zu überprüfen, erklärt er.

    Ein konkreter Zeitraum sei dafür allerdings nicht vorgeschrieben, im Allgemeinen werde ein Rhythmus im Abstand von einem bis zwei Jahren jedoch als adäquat angesehen, so Ziegler. "

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Frau Bergmann,

    Sie haben Recht, dass die Plausibilitätsprüfung in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollte. Und wie Sie auch schon erwähnten, gibt es keinen vorgeschriebenen Rhythmus aber alle 1-2 Jahre ist sicherlich eine gute Sache.

    Wir haben bisher keine eigene Funktion für die erneute Prüfung einer Plausibilitätsprüfung in Labor+. Sie können wie folgt vorgehen:
    Sie wählen in der Eingabemaske aus Ihrem persönlichen Archiv die gewünschte Rezeptur aus und übernehmen sie. Dann führen Sie die Plausibilität durch. Wenn sich das Ergebnis nicht geändert hat, können Sie sich überlegen, ob sie die neue Prüfung gar nicht speichern, sondern das Dokument der alten Prüfung in der Bezeichnung mit einem Vermerk (z.B. "Stand 01/23") versehen. Damit hätten Sie markiert, dass es noch aktuell ist und müssten nichts weiter ändern. Wenn sich inzwischen etwas geändert hat, sieht es natürlich anders aus. Auch dann könnten Sie das neue Dokument in der Bezeichnung mit einem Datum/Stand etc. versehen, im Nachgang die alte Plausibilitätsprüfung/oder die ganze Rezeptur ebenfalls umbennen (z.B. mit Hinweis "veraltet") und mit dem neuen Dokument fortfahren.
    Wie Sie vorgehen möchten und welche Bennenung Sie verwenden bleibt natürlich Ihnen überlassen.

    Wir haben bereits Ideen dazu, diesen Vorgang einfacher zu gestalten. Es ist also möglich, dass es zukünftig eine bessere Lösung geben wird - ich kann aber keinen Zeitpunkt nennen.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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