Hallo,
angenommen ich erhalte ein Rezept, auf dem der Arzt das Medikament X von Kohlpharma angibt ohne Kreuz. Weiter angenommen, die Arzneimittel liegt nicht 15€ oder 15% unter dem Originalpreis.
1) In diesem Fall bin ich ja nicht verpflichtet nach SGB V, diesen Reimport abzugeben. Kann ich also einfach das Original abegebn ohne Sonder-PZN?
2) Falls ein Kreuz vorliegt bei gleichem Medikament und dieses nicht lieferbar, muss ich einen anderen Reimport ((3)kann dieser teurer sein? falls ja, Sonder-PZN?)) abgeben oder kann ich gleich das Original?
Danke Nils
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