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Thema: Importe richtig taxieren

  1. #1
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    Importe richtig taxieren

    Hallo,

    angenommen ich erhalte ein Rezept, auf dem der Arzt das Medikament X von Kohlpharma angibt ohne Kreuz. Weiter angenommen, die Arzneimittel liegt nicht 15€ oder 15% unter dem Originalpreis.

    1) In diesem Fall bin ich ja nicht verpflichtet nach SGB V, diesen Reimport abzugeben. Kann ich also einfach das Original abegebn ohne Sonder-PZN?

    2) Falls ein Kreuz vorliegt bei gleichem Medikament und dieses nicht lieferbar, muss ich einen anderen Reimport ((3)kann dieser teurer sein? falls ja, Sonder-PZN?)) abgeben oder kann ich gleich das Original?

    Danke Nils

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen zusammen,

    seit dem 01.01.2011 sind gemäß AMNOG rabattbegünstigte Originale gegenüber nicht rabattbegünstigten Importen vorrangig abzugeben.
    In obigem Fall wären also verschiedene zusätzliche Informationen erforderlich: gibt es andere rabattbegünstigte Importe? Besitzt das Origal einen Rabattvertrag?
    Im Falle einer nicht Verfügbarkeit eines Importes muss zur Vermeidung der Retaxation immer die Sonder-PZN aufgedruckt werden.
    Nach meinem Informationsstand besteht weiterhin die Pflicht zu prüfen, ob ein anderes Importarzneimittel (15/15 Regelung) verfügbar wäre. Falls dies ebenfalls nicht der Fall ist, kann ein (ggf. rabattbegünstigtes) Original abgegeben werden. In beiden Fällen ist die Sonder-PZN aufzudrucken, im Falle des Originals würde ich diese Abgabe sogar noch handschriftlich begründen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    N'Abend,

    Zitat Zitat von Nils Klämbt Beitrag anzeigen
    Falls ein Kreuz vorliegt bei gleichem Medikament und dieses nicht lieferbar, muss ich einen anderen Reimport ((3)kann dieser teurer sein? falls ja, Sonder-PZN?)) abgeben oder kann ich gleich das Original?
    Komme soeben von der Tax-Schulung des LAV RLP. Laut Herrn Hasse (LAV) Sollte die Apotheke, falls ein anderer Reimport lieferbar ist, diesen auch bestellen und falls dieser teuer ist als der verordnete Import handschriftlich vermerken: "teurerer Import, aber günstiger als Original", um Retaxationen zu vermeiden. Falls nur Original lieferbar, Sonder-PZN bedrucken und Defektbelege aufheben.

    cave: Wenn es sich um ein nichtgenerisches Rabattarzneimittel handelt, dann hat das Rabattarzneimittel Vorrang vor dem Import!!!; egal, ob der Reimport lieferbar wäre oder nicht und das auch trotz durchgestrichenem aut idem.

    Wünsche einen schönen Abend.
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (26.01.2011 um 21:28 Uhr)

  4. #4
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Wenn es sich um ein nichtgenerisches Rabattarzneimittel handelt, dann hat das Rabattarzneimittel Vorrang vor dem Import!!! (...) und das auch trotz durchgestrichenem aut idem.
    Bitte was?! Habe ich das richtig verstanden? Obwohl der Arzt mir ausdrücklich klar macht nichts anderes als den Import abzugeben, muss! ich das rabattierte Orginal abgeben?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Julian Eisenbach

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Eisenbach,
    laut Auskunft vom LAV RLP ja!

    Die bei uns in der Apotheke verwendete Software merkt bei einem solchen Vorgang zum Glück selbst, wenn ein nichtgenerisches rabattiertes Original vorliegt. Bei Anwahl des Originals erscheint bei dieser Software zuerst ein "Import muss abgegeben werden"-Feld, nach Auswahl eines lieferbaren Imports ploppt jedoch nochmals ein Rabattfenster auf und das Original ist hierbei als rabattiert gekennzeichnet.
    Dann muss auch trotz aut idem Ausschluss das Original abgegeben werden. Wir handbaben das dann so, dass wir handschriftlich auf dem Rezept vermmerken "Rabatt vor Import".

    Hoffe, das hilft weiter.
    Gruß Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Frau Eisenbach,
    *hust*

    Aber danke für die Antwort. Das war mir wirklich neu, ich werde mich nochmal mit meinem LAV kurzschließen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Julian Eisenbach
    Geändert von Julian Eisenbach (10.02.2011 um 18:34 Uhr)

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Oh Verzeihung,
    das war keine Absicht.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    hier ist es sicher sinnvoll, sich noch mal an den LAV zu wenden. In der Praxis ist es sicher nicht immer verständlich, warum diese Regelungen getroffen werden, aber es kann tatsächlich für die Kasse günstiger sein, das rabattierte Original zu bezahlen, da die gewährten Rabatte oft entsprechend hoch sind.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  9. #9
    Premium-User
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    Ein Stammkunde bestellt sein 3000 Euro teures Medikament immer telefonisch vor, weil er weiß, dass wir das aufgrund des teuren Preises nicht auf Lager haben. Nun hat er also am Montag wieder mal vorbestellt, wir haben bei unserem Großhändler die Importabfrage gemacht und es war nur das Original lieferbar, welches wir bestellt haben. Der Patient kommt am nächsten Tag –Dienstag- vorbei und bringt uns ein Rezept mit dem Ausstellungsdatum von Dienstag mit. Der abgebende Apotheker macht, bevor er die Sonder-PZN „Nichtverfügbar“ für den Defektnachweis noch mal die Importabfrage und –Mist- ist doch am Dienstag sogar ein Import lieferbar.
    Wenn wir dem Kunden gesagt hätten „Hups, heute ist ja doch Import lieferbar und da Ihr Rezept ja auch das Datum von heute trägt, müssen wir, weil wir die Quote erfüllen wollen, den Import abgeben, dann wäre der sehr sauer geworden, weil er einfach ein sehr cholerischer Kunde ist und er hätte dann zu Recht gesagt: "Und deshalb hab ich doch gestern extra schon vorbestellt, damit alles glatt läuft". Das Problem mit den Importen, der Quote etc kann und muss der Laie ja auch nicht verstehen, aber für die Apotheke ist dies echt ein kniffeliger Fall.

    Wir sind dann so vorgegangen: Wir haben das Original mit Sonder PZN bedruckt und haben handschriftlich auf dem Rezept vermerkt „Der Patient hat das AM gestern vorbestellt und heute das Rezept vorgelegt, ein Defektbeleg von gestern liegt vor“.

    Geht das so oder sind die Kassen da sehr streng? Wir können von Dienstag ja keinen Defektbeleg vorlegen und haben das AM ja nun einmal am Dienstag abgegeben.

    Christine Mann
    PiP

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Mann,
    Frau Schröder ist momentan verhindert. Falls jemand zu dieser Frage etwas weiß, darf er sich gern an der Diskussion beteiligen, Frau Schröder wird sich spätestens nach dem 13.3.11 wieder melden.
    Nach Auskunft des LAV RP ist eine Retaxation hierbei nicht zu erwarten, da wie bereits erklärt, keine Abgabepflicht für einen Import besteht, weil in Ihrem Fall ja keines konkret verschrieben wurde.
    Sie fragten allerdings nach der Erfüllung der Importquote. Schwierige Frage. Sicher weiß Frau Schröder, ob es ausreicht, den Vermerk zu machen, dass der Kunde das AM vorbestellt hatte. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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