Guten Tag zusammen,
ich bin wieder im Lande, kann aber zu diesem Beitrag leider keine verbindliche Auskunft geben, zumal Sie auch nicht schreiben, ob der Arzt den Import oder das Original auf dem Rezept verordnet hat.
Bei Importverordnung sind wir wieder bei der Frage, ob das Original rabattiert ist oder nicht. Dann liegt hier einer dieser Sonderfälle vor, wo wir Apotheker ein bisschen vom guten Willen der Krankenkassen abhängig sind. Ich persönlich denke auch, dass es im Normalfall keine Retaxation geben dürfte. Außerdem haben Sie ja explizit die Begründung auf dem Rezept vermerkt.
Sollte das Original verordnet sein, spielt die Abgabe natürlich für das Erfüllen der Importquote eine Rolle. Dies muss sich aber nicht zwangsläufig auswirken, wenn sie sonst immer Importe beliefern. Dann würde allerdings auch kein Anlass für eine Retaxation bestehen.
Viele Grüße
Elke Schröder
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