Guten Morgen Herr Stackmann,

die Abrechnung der oGTT-Lösungen ist wohl regional unterschiedlich. Wenn es sich bei den Lösungen um Fertigarzneimittel handelt, sollten diese eigentlich Abrechnungsfähig sein, aber anscheindend akzeptieren es nicht alle Kassen.
Daher sollte die Praxis (oder Sie) am besten bei der zuständigen KV nachfragen.

Beste Grüße
Christina Haamann