Hallo zusammen,

ist es rechtlich zulässig, dass eine Apotheke einen Ausgangsstoff zur Herstellung von Arzneimitteln von einer anderen Apotheke (ohne Großhandelserlaubnis) bezieht? Oder wird dies durch den Grundsatz ausgeschlossen, dass Apotheken von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen dürfen? Mich würde in dem Zusammenhang auch die zugrundeliegende Quelle (Gesetz / Verordnung) interessieren. Ich freue mich über ein Antwort. Vielen Dank im Voraus!