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Thema: Bezug von Ausgangsstoffen

  1. #1
    Premium-User
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    Bezug von Ausgangsstoffen

    Hallo zusammen,

    ist es rechtlich zulässig, dass eine Apotheke einen Ausgangsstoff zur Herstellung von Arzneimitteln von einer anderen Apotheke (ohne Großhandelserlaubnis) bezieht? Oder wird dies durch den Grundsatz ausgeschlossen, dass Apotheken von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen dürfen? Mich würde in dem Zusammenhang auch die zugrundeliegende Quelle (Gesetz / Verordnung) interessieren. Ich freue mich über ein Antwort. Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Schwickert,

    sehr interessante Frage
    §17 (6c) ApBetrO bezieht sich auf Arzneimittel. Hier lautet der Grundsatz, dass Apotheken von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen dürfen, mit den Ausnahmen der Sätze 1. bis 5.
    In Satz 5 geht es um Arzneimittel in dringenden Fällen. E
    in dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.
    Hier geht es also auch um Rezepturen. Da für Rezepturen Ausgangstoffe (Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Grundlagen) verwendet werden müssen, sind hier indirekt auch Ausgangsstoffe für die Herstellung von AM gemeint. Das aber wirklich nur für den dringenden Fall und nicht standardmäßig, sonst ist die Voraussetzung für §17 (6c) nicht mehr gegeben und der Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs wird verlassen, wofür dann ggf. eine GH-Erlaubnis benötigt wird.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Frohn,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

  4. #4
    Hallo zusammen,

    dies ist mir bis auf Filialverbünde noch nicht untergekommen. Frau Schwickert, mich würde interessieren, in welchen Fällen und wie das ablaufen soll.
    Zudem fällt mir auch kein Grund ein, der es notwendig machen würde.
    Gleichwohl ist denkbar, dass man zu Prüfzwecken ein paar Krümel einer in der anderen Apotheke geprüften Substanz als Referenz für eine DC-Prüfung verwendet.
    Dies dürfte aber in dem hier diskutierten Fall nicht gemeint sein.

    Gruß aus dem Rheinland H.-U. Thielmann

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