Guten Abend,

Artikel 105 der EU-Verordnung über Tier-AM macht zur Dauer der Gültigkeit von Rezepten keine Angabe, außer für ein antimikrobiell wirksames Arzneimittel, welches nach der Ausstellung fünf Tage lang gültig ist. Alle anderen Verschreibungen sind somit nach der AMVV 3 Monate gültig.

Richtig! Eine tierärztliche Verschreibung,
die nach einer klinischen Untersuchung oder einer anderen angemessenen Prüfung des Gesundheitszustands des Tieres durch einen Tierarzt ausgestellt wird,
und die die Angaben nach Artikel 105 (5) enthält, ist in der gesamten Union gültig.

Beste Grüße.