Hallo,

ich habe eine Frage zur Anwendbarkeit der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung im Krankenhaus.

Grundsätzlich gilt, dass oral oder rektal anzuwendende Arzneimittel, die Acetylsalicylsäure, Dexibuprofen, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon enthalten (auch Rezepturarzneimittel und Defekturarzneimittel) mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden müssen.

Gilt dies auch für Rezepturen und Defekturen im Krankenhaus, oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung, weil die Arzneimittel nicht direkt dem Patienten zur Anwendung überlassen werden, sondern unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.