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Thema: Ibuprofen/Paracetamol-Säfte

  1. #1
    Premium-User
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    Ibuprofen/Paracetamol-Säfte

    Guten Morgen in die Runde,

    bei uns hat sich eine Frage bezüglich der (NRF)-Ibuprofen-Säfte bzw. Paracetamol-Säfte welche wir gerade zu Überbrückung nach Verordnug als Rezeptur durch den Kinderarzt herstellen.

    Habe ich es richtig in Erinnerung, dass diese auf Anforderung durch Kunden nicht privat hergestellt & abgegeben werden dürfen - da diese auch garnicht zugelassen sind oder bin ich gedanklich falsch?

    Vielen Dank & Liebe Grüße
    Lars Kühnemund

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Lars,

    nein, so ist es glücklicherweise nicht. Das dürft Ihr sehr wohl als Rezeptur herstellen (auch ohne ärztliche Verschreibung). Gem. dem "Fluorescein-Augentropfen-Defektur Uteril des BGH dienen Rezepturen v.a. zwei Dingen: Mehr Individualisierung und das Schließen von Versorgungslücken. Das gilt sogar wenn (wie hier als Streitgegenstand) patentgeschützte AM im Rahmen der Rezeptur (hier sogar Defektur!) von Apotheken hergestellt werden.
    Auf eine ärztliche Verschreibung kommt es dabei nicht zwingend an. Bei non-rx reicht nach Apothekenrecht eine Einzel-Anforderung eines Kunden.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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