Hallo,
Im Zuge des Tier-Arzneimittel-Gesetzes §49 Bezug von AM/VMP sind Verständnisfragen aufgekommen:
Wenn ich Absatz (1) richtig verstehe, gibt es keine Möglichkeit für einen tierärztlichen "Praxisbedarf" ein Rezept in der Apotheke einzulösen (da für tierärztliche Hausapotheke Bezug über GH bei Tier-AM oder pU bzw. GH bei Human-AM).
Frage 1: Eigenbedarf.
Wenn der Tierarzt also mit seinem Arztausweis ohne Rezept in der Apotheke ein Tier- oder auch Human-AM für sein eigenes Haustier holen möchte, darf er das, sofern der Zweck (Eigenbedarf für sein Tier) gegeben ist. Er gilt dann quasi wie in Absatz (7) als TierhalterIn und darf es deshalb in der Apotheke beziehen - oder?
Frage 2: BtM für Praxisbedarf eines Tierarztes.
In der BtMVV § 4 ist u.a. geregelt, was ein Tierarzt für den Praxisbedarf verschreiben darf. Dürfen diese Verschreibungen durch Apotheken beliefert werden oder müssten sie entsprechend TAMG §49 als Human-AM (?) über GH bzw pU bezogen werden?
Vielen Dank.
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