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Thema: Pandemiearzneimittel

  1. #1
    Premium-User
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    Pandemiearzneimittel

    Guten Tag,

    in §11 des Apothekengesetzes steht, dass Zytostatika und Pandemie-AM von einer öffentlichen Apotheke an eine andere geliefert werden dürfen.
    Nun wollte ich fragen wie genau Pandemie-AM definiert sind bzw. welche Beispiele es dafür gibt (ich hätte gedacht Paxlovid, aber gibt es noch andere?).

    Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    299
    Hallo Frau Prietz,

    Paxlovid fällt nicht unter die Begriffsbestimmung eines Pandemie-AM nach §10 ApoG. Pandemie-AM sind nicht als solche definiert. Im Falle einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht, bestimmen die Gesundheitsbehörden des Bundes oder der Länder um welche AM es sich handelt. Diese AM sind also nicht "per se" Pandemie-AM im Sinne von §11 ApoG, sondern werden im Falle einer Pandemie im Rahmen des dann ausgerufenen Pandemieplans (FAM oder auch Wirkstoffe) zu Pandemie-AM erklärt. Ein typisches Beispiel ist das FAM Tamiflu sowie der Wirkstoff Oseltamivir, der in großen Mengen von Behörden bevorratet wird.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    man hat seitens des Gesatzgebers bei der Normierung § 11 ApoG auch eher an Rezepturen / Defekturen gedacht! (nicht an FAM)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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