Guten Tag,
Laut Ravati-Rechts-Skript ist in §3 ApBetr Absatz 3 (mittlerweile) genau beschrieben, dass ein Apotheker oder eine vertretungsberechtigte Person anwesend sein muss. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dieser Abschnitt durch das PTA Reformgesetz aufgenommen worden (davor ergab sich die Pflicht nur indirekt aus einzelnen Rechtsnormen wie bspw. ApoG - persönliche Leitung, ApBetrO - Vertretung Apothekenleiter).
Ist das denn zum aktuellen Zeitpunkt (Oktober 2022) bereits der Fall? Denn das PTA Reformgesetz tritt erst ab 01.01.2023 in Kraft und beim nachlesen des Originaltextes der Rechtsnorm (bspw. Bei Gesetze-im-Internet) konnte ich nur eine Fassung finden, bei der Absatz 3 als „weggefallen“ aufgeführt ist.
Vielen Dank bereits im Voraus.
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