Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Herstellung von Tierarzneimittel Rezeptur

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    16.02.2013
    Beiträge
    18

    Herstellung von Tierarzneimittel Rezeptur

    Hallo zusammen, seit Anfang des Jahres gilt das neue TAMG - es war 2021 im Gespräch, dass die Anwendung/Abgabe nicht zugelassener Arzneimittel, worunter auch alle Rezepturen fallen würden, gemeldet werden muss.

    Kam das nun in das Gesetz? Wenn ja, wer meldet??? An wen (naja, Vet.amt, aber ob die davon was wissen?)

    Konkret: heute zwei (!!) Nachfragen wegen Ciclosporinaugensalbe 2% für Hunde...bisher hat die Klinik (!!!) verschickt....
    Ciclosporin mit Adeps lanae, Bepanthen Augensalbe, Paraffin subl - - keine Plausi möglich....
    Auf dem Etikett stand zudem eine Haltbarkeit von 8 Wochen.....

    alles gruselig....

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    299
    Hallo Frau Pflug,

    § 14 TAMG regelt Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis. Vom Grundsatz her muss die zuständige Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Herstellen von Rezepturen erteilen.
    Ausnahmen – also ohne Antrag bei der zust.Behörde - gelten für Inhaber einer Apotheke für die Zubereitung, die Aufteilung oder die Änderung der Verpackung oder der Darbietung von Tierarzneimitteln im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs.
    Dabei muss die Bedingung erfüllt sein, dass die Tierarzneimittel ausschließlich direkt an den Verbraucher abgegeben werden.

    Das bedeutet: Eine Belieferung von Tierarztpraxen mit Rezepturen ist somit nicht möglich, auch verbieten die Vorschriften des TAMG generell die Herstellung von Rezepturen auf Wunsch des Tierhalters ohne das Vorliegen einer tierärztlichen Verschreibung.

    Eine Umwidmung durch den Tierarztist aber auch mit dem neuen TAMG auch für Rezepturen möglich!

    Für den von Ihnen beschriebenen Fall kann also die Tierklinik ein Rezept ausstellen und Sie können die Rezeptur herstellen und an den Tierhalter abgeben

    Ein Versandverbot gilt nur für Rx-Tier-AM nach §30 TAMG.


    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •